Grundrechte in Berlin beschnitten: Polizei darf jede Wohnung stürmen!

Mit einem Beschluss vom 21. April 2020 hat der Senat die Grundrechte in Berlin voraussichtlich bis zum 24. Oktober massiv eingeschränkt. Laut dieser Verordnung wurde Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes aufgehoben. Darin heißt es:

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

Die Aushebelung des Grundgesetzes zur vermeintlichen Bekämpfung des Coronavirus in der Hauptstadt betrifft ebenfalls Artikel 11 Absatz 1:

„Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.“

Am vergangenen Dienstag ist außerdem der gesamte Artikel 13 GG für sechs Monate außer Kraft gesetzt worden. Die ersten zwei Absätze lauten:

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes besagt:

„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

Quelle: www.berlin.de

Was bedeutet die Einschränkung der Grundrechte in Berlin?

Da diese Grundrechte in Berlin nicht mehr gelten, hat die Polizei nun offenbar das Recht, friedlich für den Erhalt der Demokratie demonstrierende Bürgerinnen und Bürger körperlich zu attackieren. Wie Aufnahmen vom 18. April 2020 dokumentieren, sind Beamte am Rosa-Luxemburg-Platz bereits brutal gegen Demonstranten aller Altersgruppen vorgegangen. Das Nachrichten-Magazin Spiegel bezeichnet diese Menschen unter anderem als „Impfgegner“, „bekannte Verschwörungstheoretiker“ oder als „rechtsgerichtet“.

Wer seinen Wohnsitz in Berlin hat, ist laut der Verordnung des Senats bis mindestens Ende Oktober gezwungen, in der Stadt zu bleiben. Das Recht, sich innerhalb von Deutschland frei zu bewegen, das Land zu verlassen oder seinen Aufenthaltsort frei zu wählen, ist mit der Einschränkung der Grundrechte entfallen.

Ab sofort sind die Berliner Behörden berechtigt, ohne Hausdurchsuchungsbefehl in Wohnungen im Stadtgebiet einzudringen. Alle Bürgerinnen und Bürger, und insbesondere solche, die sich für den Erhalt der Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland einsetzen, haben mit Eingriffen in ihre Privatsphäre zu rechnen.

Gemeinsam für die Demokratie, Foto: Elionas / Pixabay

Maßnahmen gegen die Menschenwürde

Die Gefährlichkeit des Coronavirus dürfte inzwischen der gesamten Berliner Bevölkerung und sämtlichen BundesbürgerINNEn bekannt sein: Covid-19 und Influenza-Viren können bei vorerkrankten, geschwächten und älteren Menschen schwere Krankheitssymptome auslösen und sogar zum Tode führen. Risikogruppen wie Krebspatienten, Asthmatiker oder Herzkranke sollten unter Einhaltung der behördlichen Hygienevorschriften geschützt werden. Regelmäßiges gründliches Händewaschen und Sicherheitsabstände außerhalb der Wohnung sind sinnvolle Regulationen, um Neu-Infektionen vorzubeugen. Die oben erläuterten Verletzungen der Grundrechte in Berlin und im gesamten Bundesgebiet lassen sich jedoch als Angriff auf die Demokratie, die Meinungsfreiheit und Artikel 1 des Grundgesetzes deuten:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Ist diese Politik wirklich noch angemessen, um ein Virus einzudämmen? Oder ist sie inzwischen gar verfassungsfeindlich? Meinungen im Kommentarfeld sind wie immer herzlich willkommen. (as)

5 Gedanken zu „Grundrechte in Berlin beschnitten: Polizei darf jede Wohnung stürmen!“

  1. Angemessen …? Nein!
    Deutschland hat all die demokratischen Gesetze ja, um blinder Willkür vorzubeugen, und zwar auf beiden Seiten; dem Souverän wie auch deren Vertreter.
    Und es gibt nichts, was Willkür rechtfertigt. Jedenfalls nicht im 21. Jahrhundert.
    Wenn doch, rechtfertigt es im Umkehrschluss, Ausschreitungen, Anarchie und Bürgerkrieg, um sich für die Rechte, die wir uns über die Jahrhunderte, mühsam erarbeitet- und erkämpft haben, einzusetzen.

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    • Der da lautet: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

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  2. Wenn ich dass richtig lese, posten Sie in dem Screenshot der Verordnung, dass 4 Grundrechte temporär eingeschränkt werden. Sie werden nicht außer Kraft gesetzt. Das Einschränken von Grundrechten ist übrigens ein alltägliches Phänomen in einer Demokratie, zum Beispiel, wenn ein Schulleiter einem Schüler verbietet das Schulgelände zu verlassen.
    Das Einschränken der Versammlungsfreiheit in Zeiten einer Pandemie möchte ich an dieser Stelle nicht werten, erscheint mir aber zumindest sachlogisch nachvollziehbar.
    Darüber hinaus bezweifle ich, dass das Attackieren von Demonstranten durch diese Verordnung legitimiert wird, bzw durch diese Verordnung hervorgerufen wird. Das Attackieren von Demonstranten passierte auch vor Corona genau wie die unsachliche Abwertung in der Presse, die Berliner können da ein Lied von singen.
    Zu implizieren, hier würde eine Diktatur aufgebaut, ist unsachlich. Ganz ehrlich glaube ich auch, das das Grundrecht auf Schutz der körperlichen Unversehrtheit eines misshandelten Menschen in einer Berliner Wohnung und auch Schutz des Lebens von Risikopatienten durchaus über ihrem Recht steht, nach Ibiza zu fliegen. Und gerade weil es sich bei diesen Personengruppen um Minderheiten handelt, kann man in den Maßnahmen Demokratie erkennen.
    Auch Ihr Recht an dieser Stelle zu protestieren ist durchaus demokratisch. Es ist übrigens Ihr gutes, demokratisches Recht gegen diese Verordnung zu klagen. Solche Artikel erschweren es einfach, in einer weltweiten Krisensituation konstruktiv zu bleiben.

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    • Herzlichen Dank für die Gegen-Argumente, auf die ich gewartet habe. Ich teile Ihre Meinung zwar nicht, plädiere aber für freie Meinungsäußerung. Laut meines persönlichen Empfindens bin ich in meinem Artikel konstruktiv und sachlich geblieben. Glauben Sie mir, ich kann so gut mit Sprache umgehen, dass ich in der Lage wäre, die schlimmsten Hetzreden gegen Frau Merkel zu verfassen! Das würde ich aber als Demokratin mit gesundem Menschenverstand selbstverständlich niemals tun.

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